Die drei Nationalparke
NATIONALPARKE schützen großflächig wilde und dynamische Landschaften. „Natur Natur sein lassen ist das Motto. Nationalparke sind unverzichtbar für die biologische Vielfalt und Artenreichtum. Sie sind Rückzugsgebiete für wildlebende Tiere und Pflanzen und notwendige Erfahrungsräume für die Naturforschung und Umweltbildung.
In Deutschland gibt es derzeit 16 Nationalparke. Welche das sind, können Sie hier erfahren. Ihr Flächenanteil beträgt gerade mal 0,60%. Sie zählen zu den Nationalen Naturlandschaften Deutschlands.
NATIONALPARKE in Mecklenburg-Vorpommern
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft - Magische Wildnis an der Ostsee
Gründungsjahr: 1990
Fläche: 786 km2
Nationalpark Jasmund - Kreideküste trifft Buchenwald
Gründungsjahr: 1990
Fläche: 31 km2
Müritz-Nationalpark - Land der tausend Seen
Gründungsjahr: 1990
Fläche: 322 km2
Die drei Biosphärenreservate
BIOSPHÄRENRESERVATE sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird. Sie schützen Kulturlandschaften vor zerstürenden Eingriffen und erhalten und entwickeln wertvolle Landschaftsräume. Exemplarisch soll hier Weckselwirkungen von natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen erforscht und wissenschaftlich begleitet werden.
Alle drei Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern sind von der UNESCO international anerkannt. Sie zählen zudem zu den Nationalen Naturlandschaften Deutschlands.
In Deutschland gibt es derzeit 24 Biosphärenreservate. Ihr Flächenanteil an Deutschland beträgt 4%.
BIOSPHÄRENRESERVATE in Mecklenburg-Vorpommern
Biosphärenreservat Südost-Rügen - Mensch und Natur zwischen Bodden und Ostsee
Gründungsjahr: 1990
Fläche: 228 km2
Biosphärenreservat Schaalsee - Ruheplatz für Reisevögel
Gründungsjahr: 2000
Fläche: 310 km2
Biosphärenreservat Flusslandschaft Mecklenburg-Vorpommern - Ein Urstromtal in seiner ganzen Breite
Gründungsjahr: 1997
Fläche: 461 km2
Die sieben Naturparke
NATURPARKE bewahren und entwickeln Landschaft und Natur und unterstützen einen naturäverträglichen Tourismus. Sie bestehen überwiegend aus Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Sie zählen zu den Nationalen Naturlandschaften Deutschlands.
In Deutschland gibt es derzeit 104 Naturparke.
NATURPARKE in Mecklenburg-Vorpommern
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide - Weite Wälder, stille Seen
Gründungsjahr: 1994
Fläche: 365 km2
Naturpark Sternberger Seenland - Land der Fischer und Durchbruchstäler
Gründungsjahr: 2004
Fläche: 539 km2
Naturpark Mecklengurgische Schweiz und Kummerower See - Land der Hügel und alten Bäume
Gründungsjahr: 1997
Fläche: 616 km2
Naturpark Feldberger Seenlandschaft - Land der Fischotter, Adler und Seen
Gründungsjahr: 1997
Fläche: 347 km2
Naturpark Flusslandschaft Peenetal
Gründungsjahr: 2011
Fläche: 334 km2
Naturpark Insel Usedom - Die grüne Insel am Meer
Gründungsjahr: 1999
Fläche: 590 km2
Naturpark Am Stettiner Haff - Idyllische Landschaft am naturbelassener Haffküste
Gründungsjahr: 2005
Fläche: 537 km2
Weitere Schutzgebiets-Typen
Weitere Schutzgebiete nach nationalem Recht
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist a) zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Ebenso können Naturschutzgebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit ausgewiesen werden. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen untersagt. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Weitere Schutzgebiete nach internationalem Recht
Natura 2000-Gebiete sind Teil des 1992 beschlossenen Schutzgebietesnetzes, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlicher Lebensräume dient. Zum Netzt der Natura 2000-Gebiete gehören Gebiete der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG).
FFH-Gebiete sind Gebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie von den einzelnen Ländern ausgewählt und an die EU gemeldet wurden.
Europäische Vogelschutzgebiete sind europäische Schutzgebiete, die nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen sind. Sie sind, wie die FFH-Gebiete, ein Teil des Natura 2000-Netzwerkes. Die Vogelschutzgebiete dient der Erhaltung der wildlebenden, im europäischen Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume.
UNESCO-Weltnaturerbe
Weltnaturerbe
Neben dem bekannten Weltkulturerbe gibt es inzwischen auch das Weltnaturerbe. Unter dieser Auszeichnung dürfen sich in Deutschland alte Buchenwälder und das Wattenmeer präsentieren.
Das Weltnaturerbe "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas" umfasst in Deutschland fünf Standorte, darunter zwei In Mecklenburg-Vorpommern. Teile des Nationalparks Jasmund und Serahn – ein Teil des Müritz-Nationalparks – haben diese Auszeichnung bekommen. Weitere Standorte sind im Nationalpark Kellerwald, im Nationalpark Hainich und im Naturschutzgebiet Grumsin.
Inzwischen sind in 12 Staaten rund 92.000 ha Buchenwald durch das Weltnaturerbe besonders geschützt.
Die Zahl der im Buchenwäldern lebenden Tierarten wird auf über 10.000 geschätzt.